Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 17.03.2021

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 26.01.2021 - 5 U 3310/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,43133
OLG Nürnberg, 26.01.2021 - 5 U 3310/20 (https://dejure.org/2021,43133)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.01.2021 - 5 U 3310/20 (https://dejure.org/2021,43133)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - 5 U 3310/20 (https://dejure.org/2021,43133)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,43133) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2021 - 5 U 3310/20
    Diese schon bislang weit überwiegend in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung (s. nur OLG Braunschweig, Urteil vom 19.02.2019, 7 U 134/17) ist vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 30.07.2020 (VI ZR 5/20) bestätigt worden.
  • OLG Braunschweig, 19.02.2019 - 7 U 134/17

    Kein Schadensersatz von VW für Käufer von Diesel mit Abschaltautomatik

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2021 - 5 U 3310/20
    Diese schon bislang weit überwiegend in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung (s. nur OLG Braunschweig, Urteil vom 19.02.2019, 7 U 134/17) ist vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 30.07.2020 (VI ZR 5/20) bestätigt worden.
  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 346/09

    Zum Schadensersatzanspruch des Käufers wegen eines Sachmangels gegenüber einem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2021 - 5 U 3310/20
    Einem Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens (des Verkäufers) bei Vertragsschluss stünde der Vorrang des Sachmängelrechts entgegen; ein arglistiges Verhalten der Beklagten in ihrer Eigenschaft als Verkäuferin in Bezug auf einen etwaigen Sachmangel, das diesen Vorrang beseitigen könnte (BGH, NJW-RR 2011, 462), hat, wie sich aus vorstehenden Ausführungen ergibt, nicht vorgelegen.
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2021 - 5 U 3310/20
    b) Auf die Tatbestandswirkung der EG-Typgenehmigung könnte sich die Beklagte allerdings nicht berufen, wenn sie diese Genehmigung durch eine arglistige Täuschung des KBA, der Genehmigungsbehörde, erschlichen hätte, wie das der Bundesgerichtshof im Falle des Motors EA 189 des VW-Konzerns in seinem Urteil vom 25.05.2020 (VI ZR 252/19) angenommen hat.
  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2021 - 5 U 3310/20
    Auch die Entscheidung des EuGH vom 17.12.2020 (C-693/18), wonach - soweit der Senat dies der ihm in deutscher Sprache allein vorliegenden Pressemitteilung des EuGH zu entnehmen vermag - die sog. Motorschutzausnahme vom generellen Verbot von Abschalteinrichtungen deutlich enger zu interpretieren sein dürfte als bislang von den Genehmigungsbehörden angenommen, kann aus diesem Grund für die Beurteilung eines etwaigen Vorsatzes der Beklagten nicht herangezogen werden.
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2021 - 5 U 3310/20
    Dieser Auffassung hat sich nunmehr der Bundesgerichtshof angeschlossen (Beschluss vom 19.1.2021, VI ZR 433/19, im Wortlaut noch nicht veröffentlicht, siehe Presseerklärung vom 26.1.2021).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2021 - 5 U 3310/20
    2) Im Übrigen, also unabhängig von dem rechtlichen Gesichtspunkt der Tatbestandswirkung der Typgenehmigung, scheitert ein Anspruch der Klägerin aus § 826 BGB, also wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, auch daran, dass für die sittliche Bewertung des Inverkehrbringens des streitgegenständlichen Fahrzeuges auf den Zeitpunkt eben dieses Inverkehrbringens - und damit auf den Zeitpunkt der Erteilung der Typgenehmigung - abzustellen ist, die Beurteilung eines etwaigen Vorsatzes der Beklagten im Hinblick auf die Unerlaubtheit einer Abschalteinrichtung sich also an dem damaligen Kenntnis- und Meinungsstand zu orientieren hat und die Auffassung eines heute entscheidenden Zivilgerichts zur Einordnung einer bestimmten Funktion als "Abschalteinrichtung" und ggf. zu deren Zulässigkeit unerheblich ist (OLG München, Beschluss vom 29.08.2019, 8 U 1449/19; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2019, 10 U 134/19; NJW-RR 2019, 1489).
  • BGH, 04.02.2004 - XII ZR 301/01

    Langfristige Mietverträge sind keine kreditähnlichen Geschäfte

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2021 - 5 U 3310/20
    Die Tatbestandswirkung besagt, dass dann, wenn die zuständige Verwaltungsbehörde einen wirksamen Verwaltungsakt erlassen hat, der ein bestimmtes Verhalten ausdrücklich erlaubt, etwa durch eine Genehmigung, die Zulässigkeit dieses Verhaltens der Nachprüfung durch die Zivilgerichte so lange entzogen ist, als der Verwaltungsakt nicht durch die zuständige Behörde oder ein Verwaltungsgericht aufgehoben worden oder nichtig ist (BGHZ 73, 114; BGH, NJW 1998, 3055; BGHZ 158, 19; BGH NVwZ-RR 2008, 154; BGH, NVwZ-RR 2010, 272; BGHZ 205, 195).
  • OLG München, 29.08.2019 - 8 U 1449/19

    Versuch der Ausweitung des Dieselskandals auf andere Hersteller - hier: BMW

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2021 - 5 U 3310/20
    2) Im Übrigen, also unabhängig von dem rechtlichen Gesichtspunkt der Tatbestandswirkung der Typgenehmigung, scheitert ein Anspruch der Klägerin aus § 826 BGB, also wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, auch daran, dass für die sittliche Bewertung des Inverkehrbringens des streitgegenständlichen Fahrzeuges auf den Zeitpunkt eben dieses Inverkehrbringens - und damit auf den Zeitpunkt der Erteilung der Typgenehmigung - abzustellen ist, die Beurteilung eines etwaigen Vorsatzes der Beklagten im Hinblick auf die Unerlaubtheit einer Abschalteinrichtung sich also an dem damaligen Kenntnis- und Meinungsstand zu orientieren hat und die Auffassung eines heute entscheidenden Zivilgerichts zur Einordnung einer bestimmten Funktion als "Abschalteinrichtung" und ggf. zu deren Zulässigkeit unerheblich ist (OLG München, Beschluss vom 29.08.2019, 8 U 1449/19; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2019, 10 U 134/19; NJW-RR 2019, 1489).
  • BGH, 19.06.1998 - V ZR 43/97

    Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen des Landratsamtes zur Regelung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.01.2021 - 5 U 3310/20
    Die Tatbestandswirkung besagt, dass dann, wenn die zuständige Verwaltungsbehörde einen wirksamen Verwaltungsakt erlassen hat, der ein bestimmtes Verhalten ausdrücklich erlaubt, etwa durch eine Genehmigung, die Zulässigkeit dieses Verhaltens der Nachprüfung durch die Zivilgerichte so lange entzogen ist, als der Verwaltungsakt nicht durch die zuständige Behörde oder ein Verwaltungsgericht aufgehoben worden oder nichtig ist (BGHZ 73, 114; BGH, NJW 1998, 3055; BGHZ 158, 19; BGH NVwZ-RR 2008, 154; BGH, NVwZ-RR 2010, 272; BGHZ 205, 195).
  • BGH, 14.06.2007 - I ZR 125/04

    Rechtsnatur eines Bescheides der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und

  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 43/77

    Nachprüfung von Krankenhauspflegesätzen

  • LG Nürnberg-Fürth, 08.09.2020 - 10 O 738/20

    Verwaltungsakt, Schadensersatzanspruch, Marke, Kaufpreis, Unfall, untersagung,

  • LG Frankfurt/Main, 22.07.2022 - 17 O 141/21

    Dieselskandal bei Wohnmobilen: Kein Anspruch auf Schadensersatz; keine andere

    Danach sind die Feststellungen des Verwaltungsaktes von dem ordentlichen Gericht grundsätzlich zu beachten, solange sie nicht durch die zuständige Behörde oder durch ein Verwaltungsgericht aufgehoben wurden (BGH, Urteil vom 19.12.1978, I ZR 43/77, NJW 1979, 597; vgl. auch LG Freiburg, Urteil vom 26.02.2020, 14 O 333/20; LG Ravensburg Urteil vom 28.05.2021, Az. 5 O 92/21; OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 26.01.2021, Az. 5 U 3310/20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 17.03.2021 - 5 U 3310/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,42574
OLG Nürnberg, 17.03.2021 - 5 U 3310/20 (https://dejure.org/2021,42574)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.03.2021 - 5 U 3310/20 (https://dejure.org/2021,42574)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. März 2021 - 5 U 3310/20 (https://dejure.org/2021,42574)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,42574) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 826; Fahrzeugemissionen-VO Art. 5; RL 2007/46/EG
    Keine sittenwidrige Schädigung durch Kfz-Hersteller wegen Verwendung eines Thermofensters in Dieselfahrzeugen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Nürnberg-Fürth, 08.09.2020 - 10 O 738/20

    Verwaltungsakt, Schadensersatzanspruch, Marke, Kaufpreis, Unfall, untersagung,

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.03.2021 - 5 U 3310/20
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.09.2020, Az. 10 O 738/20, wird zurückgewiesen.

    Unter Aufhebung des am 08.09.2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Nürnberg-Fürth, Az. 10 O 738/20, wird die Beklagte verurteilt, Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs der Marke Mercedes-Benz mit der Fahrgestellnummer ..., an die Klagepartei den Kaufpreis in Höhe von 29.022 EUR abzüglich eines ins Ermessen des Gerichts zu stellenden Nutzungsentschädigungsbetrages nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 25.995,06 EUR seit dem 15.07.2010 zu zahlen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht